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Finanzlexikon: immobilienfonds
immobilienfonds
Immobilienfonds sind Kapitalanlagen, die es Anlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Großimmobilien zu beteiligen.
Man unterscheidet offene und geschlossene Immobilienfonds.
Offene Immobilienfonds
Ein offener Immobilienfonds kann vom Anleger jederzeit ge- und wieder verkauft werden kann. Dadurch unterscheidet er sich vom geschlossenen Immobilienfonds.
Eine Beteiligung ist i.d.R. schon ab 50,- € möglich. Mit den eingesammelten Anlegergeldern erwirbt der Fonds Immobilien. Im Normalfall handelt es sich dabei um Gewerbeimmobilien - meist Büro- oder Einzelhandelsobjekte. Der Anteil kann börsentäglich wieder an die Gesellschaft zurückgegeben werden.
Geschlossene Immobilienfonds
Beim geschlossenen Immobilienfonds weiß der Anleger im Unterschied zu offenen Immobilienfonds an welcher Immobilie er sich beteiligt. Im Normalfall investieren geschlossene Immoblienfonds in eine bis fünf Immobilien. Dabei handelt es sich i.d.R. um Gewerbeimmobilien, meist Büro- oder Einzelhandelsobjekte. Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt. Geschlossene Immobilienfonds werden im Normalfall in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) aufgelegt. Es existieren aber auch GbR-Fonds. Der Anleger wird Gesellschafter. Bei der KG also Kommanditist. Die Anleger hat keinen Anspruch auf Rückgabe der Anteile und Auszahlung.
Das Auflegen von Geschlossenen Fonds ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Daher gibt es ein sehr breites Spektrum von Anbietern. In den letzten Jahren ist deswegen eine Konzentration der Umsätze auf Fondsinitiatoren mit Bankenhintergrund zu beobachten.
Parallel zur Entwicklung dieser Anlageform, hat die Rechtsprechung die Voraussetzungen und Haftungen für solche sog. Publikums-KGs immer weiter präzisiert und ausgebaut. Wesentlicher Bestandteil ist dabei das Fondsprospekt (siehe auch Prospekthaftung). Werden die Mindestvoraussetzungen für den Inhalt und die Erstellung eines solchen Prospekts nicht erfüllt, so kommt es, entgegen der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der beschränkten Haftung, zur sog. Durchgriffshaftung der Initiatoren. Grob gesagt ist die Rechtsfolge, dass die Initiatoren mit ihrem gesamten Privatvermögen für einen verursachten Schaden haften. Diese Änderungen waren notwendig geworden, nachdem immer mehr Anleger durch geschlossene Immobilienfonds geschädigt wurden (siehe auch Anlagebetrug).
Häufig werden solche Konstruktionen auch für sog. Verlustzuweisungsgesellschaften verwendet. Dabei besteht der Hauptertrag darin, durch Zuweisungen von Verlusten an den Kapitalanleger die persönliche Steuerlast zu drücken. Ein Verlust wird entweder durch Kreditzinsen oder hohe Investitionsabschreibungen erreicht. Der Ertrag besteht also in der Ersparnis von Steuern. Dies wiederum macht die Anlage nur für Spitzenverdiener interessant.
Im Jahr 2003 investierten die Deutschen knapp 5 Mrd. € in geschlossene Immobilienfonds. Da die Fondsgesellschaften zusätzlich zu diesen Anlegergeldern auch noch Kredite aufnahmen, wurden von geschlossenenen Immobilienfonds im Jahr 2003 mehr als 11 Mrd. € in Immobilien investiert. Davon gut die Hälfte in Deutschland. Diese Zahlen belegen die enorme volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Investitionsform.
Die Mindesbeteiligungssumme liegt i.d.R. bei ca. 10.000,- €.
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